Wie dürfen wir helfen?

Schnell finden, was andere oft suchen:

Impressum

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV

Sören Schuhknecht
Stadtwerke Elmshorn
Westerstraße 50- 54
25336 Elmshorn

Telefon: 04121 - 645 0
Fax:        04121 –  614 13
Mail:       info@badepark-elmshorn.de

Sitz des Unternehmens: Elmshorn
Handelsregister Amtsgericht Pinneberg HRA 1404 EL
Ust- Id- Nr.: DE 134790995

Konzeption & Design

energiedialog GmbH
Billrothstraße 57
22767 Hamburg
info@energiedialog.com
www.energiedialog.com

Logo der Hehner Reus Systems GmbH

Hehner Reus Systems GmbH
- GIPS Projekt -
Adolf-Grimme-Allee 3
50829 Köln
www.gipsprojekt.de

Quellenverweise

@shutterstock_123725122., Dubach Digital, Elmshorn Badepark, Shutterstock © Anna Kuzmenko, Shutterstock © Aquarius Studio, shutterstock © Infinity Time, shutterstock © Jacob Lund, shutterstock © Leszek Glasner, shutterstock © Pixel-Shot, shutterstock © plprod, shutterstock © Shopping King Louie, Stadtwerke Elmshorn, Stadtwerke Elmshorn + Udo Böh, stocksy.com © Angela Lumsden, Tuberides

Streitbeilegungsverfahren Allgemein

Die Stadtwerke Elmshorn Badepark (Unternehmen) erklärt sich bereit, hinsichtlich von Streitigkeiten zu einem Nutzungsvertrag für den Bäderbetrieb an der alternativen Streitbeilegung mit Verbrauchern nach dem VSBG teilzunehmen.

Hiernach ist der Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) berechtigt, die Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn er zuvor seine Beschwerde an das Unternehmen gerichtet hat. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an:
Stadtwerke Elmshorn
Westerstr. 50-54
25336 Elmshorn
Tel.-Nr.: 04121 - 645-0
E-Mail: info@stadtwerke-elmshorn.de

Die Kontaktdaten der zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle sind:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Telefon: 07851 - 795 79 40
Fax: 07851 - 795 79 41
mail@verbraucher-schlichter.de
www.verbraucher-schlichter.de

Sind seit der Geltendmachung des streitigen Anspruchs gegenüber dem Unternehmen nicht mehr als zwei Monate vergangen und hat das Unternehmen den streitigen Anspruch in dieser Zeit weder anerkannt noch abgelehnt, so kann das Unternehmen das Schlichtungsverfahren für die Restdauer der zwei Monate aussetzen lassen. Der Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB.

Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.